RU 44/2007 - TSCHAD, die Arche Zoe's
TSCHAD: Die Nachrichten über die „Arche Zoe's“ - die angebliche Entführung von 103 Kleinkindern aus dem Darfur und dem östlichen Tschad durch eine private französische humanitäre Gruppe zwecks deren Evakuierung nach Frankreich „um sie vor dem Tode zu retten“ – bringt ganz Frankreich in Aufregung, von der Präsidentschaft (das Präsidentenflugzeug verwandelt sich in ein internationales Lufttaxi, um 4 Flugzeughostessen nach Spanien und vor einigen Monaten mehrere Krankenschwestern nach Bulgarien zurückzufliegen), bis zur Straße, wo Demonstrationen zur Unterstützung der „Kinderretter“, insbesonders in Marseille, Paris und den französischen Alpen, zustande kamen. Die Angelegenheit bleibt trotz der unzähligen Berichte in allen Medien vollständig unklar. Bis zu dem Augenblick, zu dem die führenden Personen der Arche von Zoe selbst erklären können, was sie zu tun beabsichtigten, ist höchste Vorsicht geboten. Es sieht tatsächlich so aus, als ob ein Mototov-Cocktail unter unseren Augen explodiert, und zwar aufgrund von humanitären, politischen, antikolonialistischen und extrem gefühlsbetonten Faktoren. Fast die Gesamtheit der Ankläger, die für die unermesslichen Übel, die unseren Planeten plagen (Abtreibung, Unterernährung, Nichtausbildung, glatter Rassismus…), weitgehend mitverantwortlich sind, attackieren eine kleine private Gruppe, die anscheinend versucht hat, konkreten Humanismus direkt in der betroffenen Weltgegend zu betreiben. Ah, was haben sie da getan! Woher haben sie das Recht, sich so einfach in das internationale humanitäre Geschäft, das in Wirklichkeit das exklusive und lukrative Privatjagdgebiet jener Herren darstellt, einzumischen? Wir möchten keinesfalls diese Angelegenheit schon vor dem offiziellen Richtspruch (durch wen?) beurteilen. Wir möchten nur unseren Lesern und Zuhörern sagen: seien wir vorsichtig, wenn alle in die gleiche Richtung bellen! Seien wir äusserst vorsichtig, wenn die Ankläger selbst das Blut von Kindern an ihren Händen haben. Zurzeit ist einzig und allein sicher, dass das Verbrechen der beschuldigten Personen nicht nachgewiesen ist, wohl aber das allen sichtbare Verbrechen der Ankläger: deren Teilnahme unter verschiedenen Formen an dem neuen Weltgenozid, der Abtreibung, zumindestens durch unterlassene Hilfeleistung an in unmittelbarer Todesgefahr stehende Babies. Dieser Tatbestand sollte die Ankläger disqualifizieren, andere Leute wegen angeblicher schlechter Behandlung von Kindern vor Gericht zu schleppen! „Wer keine Schuld hat, werfe den ersten Stein!“ sagte Jesus vor der Frau, die wegen Ehebruchs gesteinigt werden sollte. Erinnern wir uns an das Dokument aus der Hand Henry Kissingers aus dem Jahre 1974, d.h. seinen Geheimbericht NSSM
- O.A.M.D.G. - -
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