Rechercher :



LES R.U.




Les RU en Allemand


Imprimer

RU 15/2011 - JOHANNES-PAUL II


JOHANNES-PAUL II (ru, 16. April 2011) – Einer unserer Korrespondenten in Deutschland liess uns folgende Mitteilung zur Veröffentlichung zukommen :
„Höchste Alarmstufe für die Kirche ! Schwerwiegende Bedenken  gegen  die geplante Seligsprechung  von Papst Johannes  Paul II (JP2). In heroischer Tugendhaftigkeit gelebt zu haben, kann kein ausreichender Grund sein für eine Seligsprechung. Ein Seliger  muss nämlich zu seinem heiligmäßigen Leben,  besonders wenn ihm das Petrusamt anvertraut gewesen ist,  auch stets,  gelegen oder ungelegen,  bezeugt haben, und zwar explizit, dass Jesus Christus DER HERR UND DER EINZIGE ERLÖSER der Welt ist. Außerdem  muss ein Papst es  mit den Geboten Gottes und der Lehre der Kirche immer äußerst genau genommen haben  gemäß der Warnung Jesu,  „wer nur eines von den kleinsten Geboten aufhebt und die Menschen entsprechend lehrt, wird im Himmelreich der Kleinste sein“.  Es ist kein Zufall, dass  die härteste  Zurechtweisung, die Jesus jemals während  seines irdischen Lebens gegen einen Menschen gerichtet hat - „weg mit dir, Satan, geh mir aus den Augen“ – dem ersten Papst gegolten hat.

Bei dieser harten,  ja  „unbarmherzigen“  Rüge fällt auf, dass Petrus nichts Böses getan hatte, im Gegenteil, er wollte verhindern, dass sein bester Freund einen qualvollen Tod  sterben müsse. Aus diesem Vorfall ist  zu folgern, dass alle Worte eines Papstes, die er öffentlich verkündet hat und die den Wesenskern der christlichen Botschaft mehr oder weniger unmittelbar betroffen haben,  mit einem überhöhten Maß an Rigorosität zu prüfen und zu beurteilen sind.  

Doch nachweislich hat unser Papst Johannes Paul II. viele  sich ihm bietenden Gelegenheiten  wahrgenommen, um unseren  Glauben an Jesus Christus dem Glauben des Islams  gleichzustellen. Bei seiner Ansprache in Casablanca am 19.8.1985 hat JP2 vor abertausenden Muslimen verkündet,  dass wir alle den gleichen Gott anbeten.  Dabei hat  JP2  gegenüber den Moslems  nie darauf  hingewiesen, dass Allah, der vom Stifter des Islams „entworfene“ Gott,  ein grausamer, unnahbarer Willkürherrscher ist,  und auch nicht, dass Jesus Christus  den wahren Gott, die Wahrheit und das Wesen der wahren Liebe durch sein Leben aller Welt offenbart hat.  Was JP2 auch systematisch  verschwiegen hat, ist, dass dem Menschen  nur über die Taufe und die innere Umkehr  wirklich Erlösung zuteil wird.

Wer die Gleichstellung von Allah mit Christus  mit der Aussage Jesu: „ Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben,  niemand kommt zum Vater außer durch mich“ konfrontiert, stellt fest,  dass  sie mit dem katholischen Glauben unvereinbar ist.
Dadurch wird die Einmaligkeit Christi relativiert.  Es geht in Richtung einer Verleugnung Jesu Christi,  und daher ist sie für einen  Christen inakzeptabel.

Ein  Gipfel der Bevorzugung  des Islams  durch JP2 fand statt, als er am 21.3.2000 an jener Stelle am Jordan,  wo Johannes d. T. Jesus getauft hatte,  ausrief:  „Der heilige Johannes der Täufer schütze den Islam!“ Wohlgemerkt den Islam, der im Koran nicht nur die Gottheit Christi negiert, sondern die Christen verflucht und sie zu „Untermenschen“ deklariert, die eine Kopfsteuer zu bezahlen haben, wenn sie sich nicht zum Islam bekehren und in ihrem eigenen Land weiter leben wollen.  

Ebenso  inakzeptabel ist, was Papst Johannes Paul II.  am 25.3.1995 in seiner Enzyklika  -  Lehrschreiben -  Evangelium Vitae im letzten Abschnitt des  § 73  geschrieben hat: „Es kann sein, „…, dass es einem Abgeordneten, dessen persönlicher absoluter Widerstand gegen die Abtreibung klargestellt und allen bekannt wäre, dann, wenn die Abwendung oder vollständige Aufhebung eines Abtreibungsgesetzes nicht möglich wäre, gestattet sein könnte, Gesetzesvorschläge zu unterstützen, die die Schadensbegrenzung eines solchen Gesetzes zum Ziel haben und die negativen Auswirkungen auf das Gebiet der Kultur und der öffentlichen Moral vermindern.“  
Hiermit  hat  Papst JP2, als  Nachfolger Petri, es dem Gutdünken der Katholiken überlassen, dem egoistischen Verlangen bestimmter Gruppen in der Bevölkerung, die nicht bereit sind, sich für andere Menschen einzuschränken  und sie deswegen vernichten wollen,  zuzustimmen, anstatt am ewig gültigen Gebot Gottes „Du sollst nicht töten“, um jeden Peis festzuhalten. Damit hat Johannes Paul II.,  so wie Petrus, der menschlich gesehen, es  gut gemeint hatte, sich aber gerade deswegen schuldig  gemacht, ebenfalls die Verurteilung Jesu auf sich gezogen.

Tatsache ist: von dem Augenblick an,  ab dem ein Mensch einem Abtreibungsgesetz zugestimmt hat,  ist dieser Mensch für den Tod eines jedes Menschen, der bei einer  Abtreibung getötet wird -  der  bei lebendigem Leibe ohne Narkose zerrissen und aus dem mütterlichen Schoß abgesaugt wird  -  mitverantwortlich.

…Dann werden diese antworten: Herr, wann haben wir dich hingerichtet?  Und der Herr wird ihnen antworten:  „Amen, ich sage Euch, was ihr dem geringsten meiner Brüder getan habt, das habt ihr mir  getan.“   Und sie werden antworten müssen:  ein  Papst, Dein Stellvertreter auf Erden, Johannes Paul II.,  hat uns empfohlen, der Abtreibung zuzustimmen, um  „die negativen  Auswirkungen auf das  Gebiet der Kultur …  zu vermindern.“

Diese Relativierung der Verbindlichkeit des 5.Gebotes zum Schutz des Lebens hat inzwischen  schon fatale Konsequenzen gezeitigt,  wie folgender Fall  u. a.  zeigt:

Als anfangs 2009 die Regierung in Luxemburg die  Euthanasie legalisieren wollte, fehlte ihr im Parlament die Mehrheit, weil die  christliche Partei strikt dagegen war. Daraufhin entdeckte ein Abgeordneter diesen  § 73 EV, und die gesamte christliche Partei „kippte um“, indem sie sich auf diese Klausel  berief, und sie stimmte  geschlossen für die Legalisierung der  willkürlichen  Tötung  auf  Verlangen, zwecks Schadensbegrenzung. Alte Menschen, die in Ländern, in denen die Euthanasie erlaubt ist, in ein  Krankenhaus  eingeliefert werden, müssen um ihr Leben fürchten, denn dort sind  inzwischen schon viele auf legale  Weise „entsorgt“  worden. Wie viele  Alte, die den Angehörigen zur Last gefallen waren und die  gedrängt worden sind, ihrem „freiwilligen“ Tod zuzustimmen, weiß nur Gott!

Man stelle sich die verheerende Lage vor, in welche die Kirche geraten würde, wenn sie eines Tages  zur Erkenntnis käme, dass sie  Irrlehren eines seliggesprochen Papstes  widerrufen müsste, um DIE  KIRCHE  Christi bleiben zu können. Als die  Irrlehre der Apokatastase  des Origenes im 5. Allg. Konzil i. J. 553  verurteilt wurde, war er glücklicherweise nach seinem Tod - trotz seines mutigen Zeugnisses für Christus -  nicht zur Ehre der Altäre erhoben worden.
Deshalb: ceterum censeo Johannem Paulum II. non esse beatificandum.
Autor: Wilhelm Dresbach.“


NB: Die Redaktion der RU möchte hier folgende Überlegungen hinzufügen.
1)    Eine Seligsprechung ist nicht in sich selbst unfehlbar, sondern lediglich eine Etappe auf dem Weg zu einer eventuellen Heiligsprechung, welche in der Tat ein unfehlbarer Akt der Kirche ist. Dies mag ein wenig trösten.
2)    Trösten kann auch die Tatsache, dass diese Seligsprechung von JP2 einen offiziellen Kult nur in den Diözesen von Rom und von Polen gestatten wird, und anderswo nur, wenn eine entsprechende Bitte an Rom gestellt – und von dort genehmigt – wurde (laut Vatikanagentur ZENIT 12.4.11).
3)    Viele weiter Fragen könnten bezüglich JP2 formuliert werden, insbesondere die Tatsache, dass er den heroischen Verteidiger des Glaubens S. Exz. Erzbischof Marcel Lefèbvre exkommuniziert hat, eine für den Glauben und die Kirche derart zerstörerische Maßnahme, dass unser jetziger Papst B16 sich gezwungen sah, diese wieder zu entkräften, wenn nicht sogar vollständig zu annullieren.


-  O.A.M.D.G.  -



Retour à la liste des RU

[UNEC] [LES R.U.] [PELERINAGES] [COSTA/COELI] [SOS MAMANS] [Timbres] [PELERINAGE FATIMA-RUSSIE]